AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Planen-Wehner GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote
Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht.
3. Technische Sicherheit
Der Auftraggeber hat für die technische Sicherheit von zu bearbeitenden Fahrzeugen Sorge zu tragen – insbesondere bei Einstellung des Fahrzeugs in die Werkstatt der Planen-Wehner GmbH.
4. Lieferfristen und Versand
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über solche Verzögerungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Verzug ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich.
Der Versand erfolgt ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teilleistungen sind zulässig, sofern zumutbar. Geringfügige Abweichungen bei Oberflächen, Farben und Strukturen bleiben vorbehalten.
Der Kunde ist für die korrekte und vollständige Angabe der Lieferadresse verantwortlich. Sollte eine Sendung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Adressdaten nicht zugestellt werden können und dadurch ein erneuter Versand erforderlich werden, behalten wir uns vor, die hierfür entstehenden zusätzlichen Versandkosten in Rechnung zu stellen.
5. Abnahme
Die Abnahme der Leistung hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen – auch bei Teilleistungen.
6. Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern es sich um Standardprodukte handelt, die nicht individualisiert oder speziell für den Kunden angefertigt wurden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuell konfigurierte Produkte). Ein Umtausch oder Widerruf solcher Waren ist ausgeschlossen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an hallo@biertischplane.de
7. Verzug bei Abnahme
Erfolgt die Abnahme nicht zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige über die Lieferbereitschaft auf ihn über. Lagerkosten trägt der Auftraggeber.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
Bei Mängelrügen ist der Planen-Wehner GmbH Gelegenheit zur Prüfung zu geben – grundsätzlich in der eigenen Werkstatt.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt kostenlose Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Scheitert diese, kann Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangt werden.
Verbraucher können alternativ Neuherstellung verlangen, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist.
9. Haftung und Verjährung
Die Gewährleistung verjährt in 2 Jahren, bei Nicht-Verbrauchern in 1 Jahr. Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10. Eigentums- und Urheberrechte
Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ohne Zustimmung ist unzulässig.
11. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Eine Anzahlung von 25 % kann verlangt werden.
Wechselzahlungen bedürfen gesonderter Vereinbarung. Zahlungen werden zunächst auf Mahnkosten und Zinsen, dann auf die älteste Schuld angerechnet.
Bei wesentlicher Verschlechterung der Kreditwürdigkeit können Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Planen-Wehner GmbH berechtigt, eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Planen-Wehner GmbH.
Geht das Eigentum unter, tritt der Auftraggeber seine Ersatzansprüche in Höhe der offenen Forderungen ab.
Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
13. Nichtabnahme
Wird die Ware oder Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Abnahmetermin entgegengenommen, ist die Planen-Wehner GmbH zur Verwertung berechtigt. Lagerkosten trägt der Auftraggeber.
Ein Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB kann geltend gemacht werden.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schweinfurt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.